Meine Rechte als Urheber*in von Kunstwerken und meine Rechte an Werken der Fotografie sowie Bild- und Persönlichkeitsrechte
Welchen Schutz und welche Einkunftsmöglichkeiten bieten den Kunstschaffenden das Urheber*innenrecht? Wie werden diese Rechte wahrgenommen? Welche Leistungen können Kunstschaffende von einer Verwertungsgesellschaft erfahren?
Welche Rechte haben Kunstschaffende an Abbildungen ihrer Werke und an Fotografien und wie muss und kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht geachtet und gewahrt werden. Kurs: Was darf gezeigt, fotografiert und dargestellt werden?
All diese Fragen werden in diesem Seminar von dem Juristen Dr. Eckhard Braun ausführlich erklärt und beantwortet.
Zu jedem seiner Seminare wird zudem ein Studienbrief zu den genannten Themen zur Vorbereitung und zum Selbststudium zur Verfügung gestellt. Alle Skripte enthalten Übungsfragen und -aufgaben, die besprochen werden, sowie weiterführende Literatur- und Quellenhinweise.